Experten sind sich einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ihr lokales Versicherungsbüro direkt vor der Haustür gibt Informationen und Tipps.
Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Garantierte Rente
- Finanzielle Sicherheit
- Leistungen von Beginn an
- Sofortiger Versicherungsschutz
- Schutz bei Krankheit und Unfall
Warum ist diese Absicherung wichtig?
Laut Statistik wird jeder vierte Berufstätige vor dem Ende seines Erwerbslebens berufsunfähig. Hat dieser Berufstätige dann nicht vorgesorgt, kommt jede Hilfe zu spät: die eigene Existenz ist akut gefährdet und endet nicht selten in einer finanziellen Katastrophe und dem sozialen Abseits.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für jeden,
- der auf Einkommen aus Berufstätigkeit angewiesen ist
- der nach dem 01. Januar 1961 geboren ist
- der Angehörige zu versorgen hat
Deshalb: nutzen Sie jetzt unser kostenfreies und unverbindliches Beratungsangebot:
| Ja, ich möchte eine Beratung |
Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Günzburg
Welche Leistungen kann man von einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten?
Ein wichtiges Gesetz mit dem Namen “Vorschaltgesetz zur Rentenreform” wurde am 01.01.2001 auf den Weg gebracht. Alle Arbeitnehmer bis 40 waren betroffen. Das neue Gesetz sorgte dafür, dass diese Personengruppe keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hat. Dafür gab es dann die Erwerbsminderungsrente. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Selbst wenn jemand vorher Geschäftsführer einer Firma war, muss er künftig zum Beispiel Zeitungen austragen. Wer nur noch bis zu drei Stunden täglich arbeiten kann, der erhält die volle Rente. Die Hälfte der Rente steht einem zu, wenn man wenigstens bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Wer vor dem 01.01.1961 geboren wurde, hat andere Ansprüche. Die ursprüngliche Berufsunfähigkeitsrente ist allerdings höher, als die Rente bei Erwerbsminderung im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit. Nur wer mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, der kann in den Genuss der Erwerbsminderungsrente kommen. Alle, die als Selbstständige nicht in die geseztliche Rentenversicherung eingezahlt haben, werden dafür hart bestraft. Hier ist es oft so, dass keine – oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe – Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Jeder fünfte Arbeinehmer soll laut Statistik die vorzeitige Rente wegen psychischer oder physischer Beeinträchtigungen beantragen. Allerdings sind etwa zehn Prozent der Antragsteller jünger als 40. Dabei sind es nicht etwa Unfälle, die dazu führen. Eine Berufsunfähigkeit wegen Erkrankung liegt weitaus höher. Viele junge sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind davon betroffen. Die Lücken kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Erwerbsminderung durch einen Unfall oder eine Erkrankung hervorgerufen wurde.
Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit gibt dem Versicherten einige Vorteile.
Wenn es so ist, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dann hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung über das Schlimmste hinweg. Der Versicherte hat lediglich einen Anspruch auf Rentenzahlungen, wenn diese in den Ablauf des Vertrages fallen. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Wenn Sie eine Erwerbsminderung von 50 Prozent nachweisen können, dann wird Ihnen auch die volle vereinbarte Rente ausgezahlt.
Einige Dinge müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden
Die Rente bei Berufsunfähigkeit muss hoch genug sein. Vielleicht sollten Sie auch einen Berater hinzuziehen, der Ihnen bei der Berechnung hilft. Sie orientiert sich am Nettoeinkommen. Auch nach Jahrzehnten sollte der Versicherungsnehmer die Prämie noch bezahlen können. Beim Ausfüllen des Versicherungsvertrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Die Angaben zur Person des Versicherten sind ganz genau und richtig anzugeben. Das ist die Grundlage für den Versicherungsschutz. Die Fragen zu Vorerkrankungen und bestehenden Leiden müssen umfassend und ehrlich beantwortet werden. Besonders wichtig sind dabei die korrekten Angaben zu vorherigen Erkrankungen. Diese sind umfassend zu beantworten. Der Versicherer wird nach den Angaben den Beitrag kalkulieren. Vielleicht muss auch ein Zuschlag gezahlt werden. Je nach Höhe der Rente und dem Alter des Versicherten, können die Gesundheitsfragen unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. Nicht vergessen darf der Antragsteller, dass er den behandelnden Arzt angibt. Das gründliche und manchmal auch mehrfache Lesen der Vertragsbedingungen, ist unverzichtbar. Alle erforderlichen Informationen sollten dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.
Jeder Beruf ist mit Risiken verbunden.
Damit der Lebensstandard gehalten werden kann, ist ein regelmäßiges Einkommen erforderlich. Wird man berufsunfähig und das Einkommen fällt weg, dann sinkt der Lebensstandard deutlich. Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung ergeben. Besonders bei jungen Leuten kann es vorkommen, dass keine Rücklagen vorhanden sind. Das trifft die Familien besonders hart, wo nur ein Verdiener ist. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende private Berufsunfähigkeitsabsicherung heute unverzichtbar. Auf Leistungen aus der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie nur bauen, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können. Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt. Bei den Versicherern gibt es nicht unerhebliche Abweichungen. Die Rente bei einer Erwerbsminderung ist fast gleich mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Was leistet der Staat?
Versicherte, die erwerbsunfähig oder berufsunfähig werden, haben seit der Reform im Jahr 2001 mit hohen Ausfällen zu rechnen. Nicht nur die Bedingungen wurden reformiert. Auch die Höhe der Leistungen wurde drastisch eingeschränkt. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Der Versicherte bekommt dann nur noch eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente. Das sollte den Ersatz für die anderen Rentenformen darstellen. Die Zahlungen richten sich dabei nicht nach der Stellung, die man vorher im Berufsleben hatte. Der Berufsunfähige muss jede Arbeit annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Position er vorher tätig war. Wer die volle Erwerbsminderungsrente bekommen möchte muss beweisen, dass er nicht drei Stunden täglich arbeiten kann. Je nach Höhe der Rentenanwartschaft kann der Betrag höher oder niedriger ausfallen. Dabei gelten für Berufsanfänger andere Sätze. Versicherte, die 1960 oder früher geboren sind, müssen ebenfalls mit Abschlägen rechnen. Prinzipiell bleibt die Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente zwar erhalten: Es gibt weiterhin die Erwerbsminderungsrente “wegen Berufsunfähigkeit” beziehungsweise “wegen Erwerbsunfähigkeit”. Ihre Leistungen sind jedoch geringer als zuvor. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch hier helfen, die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen mit Lücken bei der Versorgung rechnen
Wenn die Voraussetzung zur Zahlung der Rente gegeben ist, dann können Versicherte mit einer Zahlung rechnen. In jedem Jahr bekommt der Versicherte eine Information über die Höhe seiner Rente. Hier kann der Versicherte die künftigen Zahlungen nachlesen. Der Abschlag zum letzten Bruttoeinkommen liegt bei der Erwerbsminderungsrente bei 38 Prozent. Eine Halbierung der Rente bei Erwerbsminderung lässt auch die Zahlung nur noch halb so hoch ausfallen. Die Summe richtet sich auch nach der Höhe und der Dauer der Einzahlungen des Versicherten. Die gesetzliche Rente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es nicht automatisch, auch wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist. Jeder, der noch drei Stunden täglich arbeiten kann, der wird auch keine Rente bei Erwerbsminderung bekommen. Wenn dem Versicherten nachgewiesen werden kann, dass er zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, dann bekommt er nur die Hälfte der Rente. Bei Arbeitslosigkeit wird dann doch die volle Rente zur Erwerbsminderung ausbezahlt. Wer nur eine leichte Körperliche Schwäche hat, der kann nicht auf Zahlung einer Rente hoffen.
Versorgungslücke bei Selbstständigen
Besonders Selbstständige können hart getroffen werden, da sie meistens auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente erreicht haben. Hier gilt es, sich einen Überblick über die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt zu verschaffen, um die Höhe der Lebenshaltungskosten festzustellen. Die Kosten der Lebenshaltung müssen über eine private Versicherung bei Berufsunfähigkeit abgedeckt sein. Soll der Lebensstandard auch nach dem Eintritt des Versicherungsfall erhalten werden, dann muss die Höhe der Absicherung dementsprechend sein. Die Erträge aus der selbstständigen Tätigkeit müssen dem Versicherer immer wieder aufgezeigt werden. Dabei gilt bei vielen Anbietern, dass sie das Einkommen der letzten drei Jahre sehen wollen. So erhält der Versicherer die Daten über das regelmäßige Einkommen. Nur so kann die angemessene Absicherung der Berufsunfähigkeit durchgeführt werden. Wer sein Unternehmen gerade erst gegründet hat, kann zunächst meist nur eine bestimmte Rentenhöhe versichern. In der Regel liegen die Summen zwischen 500 und 1000 Euro im Monat. Das liegt am jeweiligen Anbieter. Bestens beraten ist der Versicherungsnehmer bei dem Abschluss der Dynamik. Wenn hier die Prüfung zur Berufsunfähigkeit stattfindet, dann zählt dabei nicht alleine die Tätigkeit des Versicherten. Wenn er in der Lage ist, dass er Tätigkeiten weiter leiten kann, dann wird auch das mit in die Berechnung einbezogen. Eine solche Umorganisation des Betriebes oder eine Neustrukturierung des Aufgabenverteilungen im Geschäft, ist einem Selbstständigen generell zuzumuten. Nur wenn die Umstrukturierung ohne großen Aufwand durchführbar ist, gilt diese Anordnung.