Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird auch die “Zweite Säule” der Altersvorsorge genannt. Betrachtet man die “Erste Säule” (Gesetzliche Rentenversicherung) und die “Dritte Säule” (der gesamte Bereich der privaten Altersvorsorge), dann bekommt man eine Ahnung von der immensen Wichtigkeit und der tragenden Funktion der Betrieblichen Altersvorsorge.
Um einen ersten Überblick zu bekommen, sollte man die fünf Varianten der bAV kennen:
Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Welche Variante ist für mich die beste?
Nun, das ist eigentlich die falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Welche/n Durchführungweg/e bietet mein Arbeitgeber überhaupt an? Es ist nämlich keinesfalls so, daß Sie hier automatisch eine Wahl haben. Wenn Ihnen die Möglichkeiten dann aber klar sind, sollten Sie nicht mehr lange zögern: die betriebliche Altersversorgung lohnt sich immer, in allen Lebenslagen und in allen Gehaltsklassen.
Wichtige Fragen, die Sie immer stellen sollten:
- Was ist beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Was ist, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?
- Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
Wir wären keine guten Versicherungsberater, wenn wir es Ihnen nicht ans Herz legen würden: Vertrauen Sie nicht blind irgendwelchen Informationen aus dem Internet. Auch Fachzeitschriften geben zwar gute Informationen, können aber nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen und bleiben daher immer sehr allgemein. Ihre persönliche Situation aber kann und sollte nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden…
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Infos zur Betrieblichen Altersversorgung
Drei Grundpfeiler stützen das System
Das Alterssicherungssystem in Deutschland ruht auf drei Säulen: die vom Gesetzgeber garantierte Rente, die Altersvorsorge durch Betriebe und private Maßnahmen zur Absicherung im Alter durch Kapitalbildung wie Lebens- und Rentenversicherungen. Jenes Modell jedoch gerät zunehmend in Bedrängnis, da die Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird. Die Legislative hat bemerkt, dass angesichts der Schwierigkeiten der staatlichen Rente sowohl die private als auch die betriebliche Form der Altersvorsorge unterstützt und mit Steuervorteilen gefördert werden müssen. Um die staatliche Rente zu erweitern und Lebensqualität im Alter zu garantieren, wird die betriebliche Rente immer bedeutender. Die betriebliche Altersvorsorge wird steuerlich gefördert. Zudem wurden die gesetzlichen Bestimmungen ausgeweitet.
Was ist unter der betrieblichen Altersvorsorge im Detail zu verstehen?
Die betriebliche Altersvorsorge besteht aus Leistungen des Unternehmers gegenüber seinen Angestellten zur Vorsorge im Alter, zur Versorgung von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen Invalidität. Arbeitnehmer und ihre Angehörigen werden also mit der Betriebsrente sozial abgesichert. Die Unternehmen haben dadurch die Chance, ihre Angestellten anzuspornen und die Bindung an sich zu stärken. Häufig sparen die Unternehmen mit der Betriebsrente auch Nebenkosten für Gehaltszahlungen.
Wie die Entgeltumwandlung als Finanzierungsart funktioniert.
Der Nutzen der Betriebsrente liegt vor allem in der Möglichkeit, Beiträge aus dem Bruttolohn zu entnehmen und anzusparen. Dieses Vorgehen heißt „Entgeltumwandlung“. Das heißt, die eingezahlten Beiträge müssen nicht versteuert werden. Es müssen als besonderer Vorteil außerdem keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Oft bieten Betriebe für ihre Angestellten zusätzliche Unterstützung. Dies wird als Arbeitgeberleistung bezeichnet. Diese vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer auch von Fall zu Fall mit ihrer Betriebsrente verknüpfen und sich dadurch einen zweifachen Vorteil sichern. Gesetzliche Regelungen garantieren, dass die betriebliche Alterssicherung stark abgesichert ist.
Fünf Wege zur Anwendung
Gemäß den komplexen Umständen in Bezug auf Riesterversicherungen und Basisrenten sind bedauerlicherweise auch die Einzelheiten der Betriebsrenten ein wenig vertrackt und bedürfen der Eingewöhnung. Fünf unterschiedliche Wege und Gestaltungsarten führen zum Aufbau einer betrieblichen Rentenvorsorge. Obwohl es so viele verschiedene Wege gibt, müssen sich die Beschäftigten sich bei der Betriebsrente keinesfalls zwischen allen diesen Versionen entscheiden. Denn die Art der Umsetzung bestimmen die Arbeitgeber. Gut beraten ist, wer sich schon zu Beginn seiner Beschäftigung beispielsweise in der Personalabteilung über die Bestimmungen zur betrieblichen Alterssicherung erkundigt. Dort gibt es auch Informationen zur Kombination von Betriebsrente und Riester-Rente oder anderen Ansparmodellen.
Bestimmungen für die Direkt- oder auch Pensionszusage
Die Direkt- oder Pensionszusage ist eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers zu unmittelbaren Leistungen gegenüber den Beschäftigten oder deren hinterbliebenen Angehörigen, die gezahlt werden, wenn der Versorgungsfall eintritt – ein Beispiel wäre die betriebliche Rente. Rückstellungen für Pensionen bieten für Arbeitgeber steuerliche Bilanzvorteile. Die Rente ist meist umso höher, je länger man bereits einem Unternehmen angehört und je höher vormals das Einkommen war.
Was bedeutet „Unterstützungskasse“?
Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen eines Betriebes oder eines Zusammenschlusses von Betrieben. Ihre Rechtsform ist meist der eingetragene Verein, e.V. Der Unternehmer zahlt entweder direkt an die Unterstützungskasse oder durch die Umwandlung von Entgelt, entnommen aus dem Bruttoeinkommen des Angestellten. Die Unterstützungskassen sind von der Versicherungsaufsicht befreit und können frei entscheiden, wo sie ihr Vermögen investieren. Die Kasse darf ihr Vermögen beispielsweise beim jeweiligen Trägerunternehmen anlegen. Im Klartext: die Unterstützungskasse kann einen Teil des anzusparen Endvermögens im Unternehmen belassen – sozusagen als Darlehen. Da die Unterstützungskassenzusage für das Unternehmen im Leistungsfall mit erheblichen Risiken verbunden ist, sollte der Arbeitgeber für eine vollständige Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen sorgen, und zwar durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Rente auch, indem sie die Versicherungsprämien für die Rückdeckung in der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen können.
Direktversicherung
Besonders oft gibt es Direktversicherungen, die eine Version der Betriebsrente darstellen. Das Unternehmen entscheidet sich hierbei für eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten. Dies geschieht entweder durch den Abschluss von individuellen Verträgen oder von Verträgen für Gruppen. Der Arbeitgeber tritt also auf als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Unterstützt wird jedoch der Angestellte. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn der Angestellte die Beiträge leistet, was häufig der Fall ist, fließen sie durch die Umwandlung von Entgelt in die Direktversicherung. Unternehmen von kleinerer oder mittlerer Größe empfiehlt sich die Direktversicherung besonders, weil der Administrationsaufwand nicht hoch ist und keine finanziellen Einbußen drohen. Auch für den Arbeitnehmer ist dieser klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sehr attraktiv. Die Direktversicherung kommt auf für einen garantierten Anteil von Leistungen, der nicht vom Kapitalmarkt beeinflusst wird, und einen Teil, der vom erwirtschafteten Überschuss abhängt und als Überschussbeteiligung bezeichnet wird.
Die Pensionskassen
Wie Direktversicherungen sind Pensionskassen rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie gelten als Versicherungen unter Aufsichtsrecht und können entweder durch ein einziges oder verschiedene Unternehmen begründet werden. Für die zuvor bestimmten Leistungen garantieren die Pensionskassen den Mitarbeitern und ihren Familien einen rechtlich gesicherten Anspruch. Wirtschaftlich gestützt werden sie über Zahlungen der Träger und aus Erträgen des angesparten Kapitals. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin genannt, kontrolliert die Pensionskassen ebenso wie andere Versicherungen.
Was versteht man unter einem Pensionsfonds?
Der Pensionsfonds als betriebliches Altersvorsorgemodell existiert seit 2002 und ist an britische Beispiele angelehnt. Arbeitgeber und ihre Angestellten sind dadurch sehr viel flexibler als bei anderen Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben durch einen Pensionsfonds, der als rechtlich eigenständiger Versorgungsanbieter auftritt, das Anrecht auf bestimmte Zuwendungen. Für den Pensionsfonds gelten keine Einschränkungen wie bei Lebens- und Rentenversicherungen. Sogar Investitionen am Aktienmarktsind ihnen gestattet, um von der möglichen Rendite zu profitieren. Daraus resultieren jedoch auch Unsicherheiten, da die Kurse der Aktien sich möglicherweise extrem verändern. Ebenso wie bei der Direkt- und Unterstützungskassenzusage sind die Ansprüche der Mitarbeiter für den Fall der Insolvenz des Unternehmens über den Pensionssicherungsverein abgedeckt. Dies gilt auch für Anwartschaften der Beschäftigten.
Die Wahl des Durchführungsweges
Welcher der beschriebenen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung in einem Unternehmen genutzt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung fest. Wenn der Arbeitgeber eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, ist der Arbeitnehmer daran allerdings gebunden. Bietet der Arbeitgeber keinen dieser durch Führungs Wege einen, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Es unterliegt der freien Entscheidung der Firmen, bei welchem Unternehmen die Direktversicherung in Anspruch genommen wird.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Wenn ein Arbeitgeberwechsel ansteht, greifen mittlerweile neue Möglichkeiten, Anwartschaften auf Renten im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes mitzunehmen. Sie wurden geschaffen, da sich nicht nur die wirtschaftlichen Gegebenheiten, sondern auch die Erwerbsgeschichten der Beschäftigten verändern. Die Anwartschaft bei vorigen Arbeitgebern kann seit Beginn des Jahres 2005 in einem Finanzbetrag ausgedrückt werden. Er fließt in das Versorgungssystem des neuen Dienstherren ein. An dieser neuen Kapitalübertragungsmöglichkeit ist besonders vorteilhaft, dass der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Versorgungszusage gebunden ist, sondern auf der Grundlage des mitgebrachten Kapitalbetrages eine wertgleiche Zusage erteilt. Sowohl die Höhe der Zusage als auch ihre detaillierte Gestaltung sind von dem Versorgungsmodell des neuen Arbeitgebers abhängig und werden personenbezogen festgelegt. Für die Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge, die aus dem alten Unternehmen mitgenommen werden, gilt auch beim neuen Arbeitgeber ohne Verzögerung der Schutz durch den Pensionssicherungsverein im Falle einer Insolvenz. Arbeitnehmer sind stets berechtigt, Verträge für Direktversicherungen ebenso wie für Pensionsfonds- und -kassen beim Wechsel des Arbeitgebers eigenständig fortzuführen, falls diese durch die Umwandlung von Entgelt finanziert wurden. Besonders einfach ist bei einem Arbeitgeberwechsel im übrigen die Übertragung einer bestehenden Direktversicherung oder Versicherung in einer Pensionskasse. Mitarbeiter genießen besondere Vorteile, die durch ein Abkommen zur Übertragung garantiert werden, welches sowohl von beinahe allen in der Bundesrepublik operierenden Versicherungsdienstleistern als auch von zahlreichen überbetrieblichen Pensionskassen abgeschlossen wurde. So wird keine weitere Gesundheitsprüfung fällig und es entstehen keine Kosten für den Vertrag, wenn Direkt- oder Pensionskassenversicherungen auf den Versorger des neuen Dienstherren übertragen werden.
Wissensvermittlung für die Beschäftigten
Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft, damit sie selbst bestimmen können, ob sie ihre Anwartschaften aus früheren Rentenverträgen auf das Modell des neuen Unternehmens übertragen möchten. Er kann von seinem alten Arbeitgeber Informationen darüber verlangen, in welcher Höhe ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und wie hoch bei einer Übertragung der Anwartschaft bei einem Arbeitgeberwechsel der Übertragungswert ist. Er hat auch das Recht auf Informationen zur Höhe von Ansprüchen auf Versorgung, die sich ausgehend von dem Übertragungswert ergeben würde.
Was geschieht, wenn das Arbeitsverhältnis ruht?
Neu ist mit dem Alterseinkünfte-Gesetz auch die Regelung, dass Arbeitnehmer selbst Abgaben einzahlen dürfen, wenn sie längere Zeit kein Gehalt beziehen, wie dies beispielsweise bei längerer Krankheit oder Elternzeit der Fall ist. Auch die sich daraus ergebenden Leistungen erstreckt sich dann automatisch die Zusage des Arbeitgebers. Dies ist als Vorbeugungsmaßnahme gegen eine unvollständige Versorgung gedacht. So werden insbesondere die betrieblichen Rentenansprüche von Frauen aufgewertet, zum Beispiel da diese in den allermeisten Fällen die Elternzeit in Anspruch nehmen.
So gelingt die Alterssicherung
Fünf Durchführungswege – fünf Möglichkeiten zur Stärkung der zweiten Säule des Alterssicherungssystems. Welches Modell am besten geeignet ist, legen die Unternehmen für sich und ihre Mitarbeiter fest. Jeder Arbeitnehmer solllte in seinem Betrieb nach der betrieblichen Altersversorgung fragen. In jedem Fall gilt: Wer jetzt handelt, bekommt ein Mehr an Versorgung. Dass die betriebliche Alterssicherung im Zuge der Rentenreformen neu angepasst wurde, ist ein guter Anfang. Sowohl Unternehmer als auch Beschäftigte können von diesen Neuerungen profitieren. Und beide übernehmen Verantwortung.
