Aufgrund der demografischen Veränderung wurde eine zusätzliche soziale Leistung mit der Riesterrente eingeführt. Denn die Entwicklung der Bevölkerung in der Bundesrepublik hat den Hang, dass die Menschen immer älter werden und deswegen das bisherige Rentensystem finanziell nicht mehr ausreicht. Daher ist die Riesterrente mit staatlicher Beihilfe als Privatabsicherung eingeführt worden. Wer also selbst für seine Altersabsicherung sorgen möchte, kann mit der staatlich geförderten Riesterrente im Alter für ein höheres Einkommen sorgen.
Riesterrenten erhalten die höchste staatliche Förderung, die zwischen 35 – 55 Prozent liegt. Manchmal sogar bis zu 90 Prozent, abhängig vom Familienstand und dem Einkommen.
Zum Versteuern der Riesterrente wird der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt. Dieser ist im Rentenalter in der Regel geringer als im Berufsleben.
Der Abschluss einer Riesterrente ist eine Zusatzvorsorge für das Rentenalter. Durch die Riesterente wird selbstverständlich Vermögen mit Hilfe des Staates aufgebaut. Ein besonderer Vorteil ist dabei die gesetzliche Vorsorgezulage, die der gesetzlich Versicherte vom Staat erhält. Das aufgebaute vom Staat geförderte Vermögen ist nicht durch Insolvenz gefährdet. Besonders geringverdienende Arbeitnehmer mit Kindern können großen Nutzen aus diesem Konzept ziehen. Da die Rente durch den Staat immer kleiner wird, sollte man die staatlich bezuschusste Riesterrente nutzen.
Das Vorsorge über eine Riesterrente ist freiwillig und somit keine Zwangrente. Um eine große Teilnehmerzahl zu erreichen, werden staatliche Zuschüsse wie Grundzulagen und Kinderzulagen gewährt. Und für Besserverdiener winken vielleicht sogar Steuervergünstigungen. Ein klassischer Versicherungsvertrag läuft sehr lange ohne Veränderung, doch bei den Riesterverträgen müssen Änderungen des Familienstandes dem Vertrag angepasst werden, z.B. wegen der Kinderzulagen.
Die Riesterrente macht es möglich, dass alle Arbeitnehmer eine private Zusatzrente erwerben können. Die Beiträge für die Riesterrente werden zusätzlich vom Staat bezuschusst. Auch die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen können ergänzend zum Altersruhegeld benutzt werden.
Bereits beim Vertragsabschluss der Riesterrente wird festgelegt, wann die Anwartschaft beginnt und wann die Leistungsphase anfängt. Man muss für Auszahlung der Rente mindestens das 6o. Lebensjahr vollendet haben. Die Beitragszahlungen können wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich geleistet werden. Auch die Einzahlung einer einzigen Summe als als sog. Einmalzahlung ist möglich.
Junge Einsteiger in die Riesterrente haben zusätzlich den Vorteil des Berufseinsteigerbonus, der 200 Euro beträgt. Dafür muss der Vertragsbeginn vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen. Es ist allerdings ausreichend, wenn der Vertrag irgendwann in dem entscheidenden Jahr geschlossen wird.
Jedes Jahr wächst die Anzahl derer, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Und das ist nicht erstaunlich, denn die vielen Vorteile einer Riester-Rente lassen diese für jeden lohnenswert erscheinen. Durch die Förderung, die vom Staat geboten wird, sei es mittels Zulagen oder Steuerersparnissen ist z.B. selbst ein Banksparplan als Riester-Vertrag eine lukrative Anlage. Die Zulagen wurden im Jahr 2008 noch einmal gesteigert und das sollte auf jeden Fall ein Grund sein, eine Riester-Rente in Erwägung zu ziehen .
Zu den sicheren Anlagen gehört die Riester-Rente, denn die Anbieter müssen den Erhalt des Kapitals garantieren. Das bedeutet, daß zu Beginn der Rentenzeit das komplette angesparte Kapital samt staatlicher Zuschüsse vorhanden sein muß. Doch fast alle Riester-Produkt Anbieter offerieren Garantien, die weiter über das Mindesmass hinaus gehen. Von den Versicherern, die eine Riester-Rente anbieten, wird die Garantie für Mindestzinsen gegeben. Bei den an einen Fond gebundenen Investitionen ist jedoch einzig die Garantie des Kapitalerhalts vorgesehen, weil hier die Kapitalmarktentwicklung berücksichtigt wird und damit auch bessere Chancen für höhere Renditen bestehen.
Als 2000 bis 2001 die gesetzliche Rentenversicherung reformiert wurde, ist damit in Deutschland die Riester-Rente eingeführt worden. Diese hatte das Ziel, die entstehende Lücke zwischen der zu erwartenden Rente und dem heutigem Nettoeinkommen zu füllen. Damit man so hohe Rentenzahlungen wie möglich erhält, ist es wichtig, so früh es geht mit dem Riestersparen zu beginnen und bis zum Rentenalter durchzuhalten.
Riester-Rente und gesetzliche Rente unterscheiden sich enorm. Während in der Gesetzlichen praktisch jeder für jeden aufkommt, sie sich also an der Umlage orientiert, handelt die Riester-Rente nach dem Verfahren der Kapitaldeckung. Das bedeutet, dass jeder Sparer nur Geld für seine persönliche Rente anspart. Die Riester-Rente gilt als Säule der Rentenversicherung, seit sie eingeführt wurde.
Es besteht die Möglichkeit, eine Übertragung des Kapitals, welches man in einem Riester-Vertrag angespart hat, auf einen anderen Riester-Tarif bei diesem Anbieter oder bei einem anderen vorzunehmen. Hier ist jedoch zu beachten, dass dabei Gebühren anfallen, die das Vorhaben in Frage stellen. Passiert ein Übertrag vor dem Fälligkeitstermin, ist es möglich, dass das vorhandene Kapital kleiner ist, als das, welches man angespart hat, denn die Werterhaltungsgaranie bezieht sich nur auf den Fälligkeitszeitpunkt.
Möchten Sie einen Riester-Vertrag abschliessen? Dann müssen Sie Einiges beachten. Zuerst sollten Sie Ihre finanzielle Situation erfassen und anschließend für sich herausfinden, ob Sie gegebenenfalls schon anderweitig gegen Risiken abgesichert sind. Hinterbliebenenschutz und Schutz bei Berufsunfähigkeit sind hier wichtige Punkte. Desweiteren müssen Sie sich Gedanken darüber machen, wie hoch Ihre Rente später ausfallen soll. Haben Sie alle notwendigen Fakten zusammengetragen, sollten Sie auf jeden Fall verschiedene Angebote miteinander vergleichen, ehe Sie sich entscheiden. Besser eine Beratung mehr in Anspruch nehmen, als eine zu wenig, denn nicht jedes Angebot ist auch für jeden geeignet.
Die private Altersvorsorge mittels einer Riesterrente ist eine Form, die staatliche Zuschüsse und Sonderausgabenabzüge ermöglicht. Ins Leben gerufen hat sie der ehemalige Minister für Arbeit und Soziales Walter Riester im Jahre 2000-2001 unter dem Kanzler Gerhard Schröder. Heutzutage gibt es bereits mehr als 15 Millionen Riester-Sparer.
