Erhält man ein Brutto-Jahresgehalt, welches höher liegt als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Auch für Selbständige bietet sich die Möglichkeit, in die Private zu wechseln. Man sollte es nicht versäumen, dann auch den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder mitzuversichern. Diese sind anders als in der GKV nicht automatisch mitversichert.
Eine private Krankenversicherung hat einen guten Leumund: Für die gebotenen Leistungen, muss man bei der gesetzlichen Krankenkasse kämpfen und das oft vergeblich. In vielen Fällen wird man beim Facharzt mit Vorzug behandelt und erhält sogar noch Untersuchungen darüber hinaus. Wen wundert es da, wenn viele Versicherte gerne einen Wechsel in die private Krankenkasse vornehmen würden, wenn das zur Wahl stünde. Auch wenn die PKV sehr attraktiv ist, ist es wichtig, vorher darüber nachzudenken, welches Versicherungsmodell lohnt.
In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen frei wählbar. Es gilt allerdings: der Standardtarif oder Basistarif ist für jeden Antragsteller offen. Dieser enthält den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenkasse. Mit einer Krankenvollversicherung hat man die Wahl bei zusätzlichen Leistungen wie z.B. der Chefarztbehandlung. Doch sollte man bedenken, dass jede Mehrleistung auch mehr an Beitrag kostet.
Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt auch eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung in Frage. Durch die recht hohen Zugangsvoraussetzungen jedoch nur für einen speziellen Personenkreis. Es gibt die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Liegt man in drei Jahren, die direkt aufeinander folgen müssen, oberhalb dieser Grenze, kann man sich privat versichern. Selbständige und Freiberufler haben unabhängig ihres Einkommens die Möglichkeit der Privat-Krankenversicherung.
Individueller Versicherungsschutz – das leistet eine private Krankenversicherung! Denn sie bietet umfassende Kostendeckung im medizinischen Bereich oder gewährt Beihilfen ergänzend zur Eigenleistung. Zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung ist sie die echte Alternative in der Krankenversicherung, die im vereinbarten Rahmen die Kosten für medizinische Leistungen wie Krankenhausbehandlung, Entbindung oder medizinische Maßnahmen bei Unfällen übernimmt. Bei der Wahl des Krankenhauses oder des Arztes kann man als Privatversicherter frei entscheiden.
Genau wie die gesetzliche Krankenkasse ist die private Krankenversicherung verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Diese sind bereits im monatlichen Beitrag an die private Krankenkasse eingeschlossen und werden vom Versicherten so gesehen nicht wahrgenommen. Diese Beiträge sind abhängig vom Einkommen, weil die Sozialversicherung ein Teil des Sozialstaates ist. Bis zu einem bestimmten Verdienst werden die Beiträge in genau feststehender Höhe entrichtet, die sich prozentual an eben diesem Einkommen bemisst. Wenn der Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird dieses Mehr an Einkommen nicht mehr angerechnet und es werden nur die Maximalbeiträge fällig.
Für Studenten in der Krankenversicherung gibt es ein paar Besonderheiten, die u.a. den Vorrang von anderen Möglichkeiten der Versicherung betreffen. Die beitragsfreie Familienversicherung z.B. hat den gleichen rechtlichen Vorzug wie die Hinterbliebenenrente durch eine Pflichtversicherung. Studenten haben die Wahl zwischen den einzelnen Kranken- und Innungskassen, die zur Verfügung stehen. Dieses Recht der Wahl regelt das fünfte Sozialgesetzbuch im Paragraph 173 (§173 SGB V). Die Festlegung der zu entrichtenden Beiträge erfolgt jedes Jahr durch das Gesundheitsministerium neu.
Die privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Wahltarife an, dabei ist der gesetzlich festgelegte Basistarif für die medizinische Grundabsicherung für die untere Einkommensgruppe abgesichert. Versicherungsnehmer mit höheren Bezügen haben die Wahl verschiedener Tarife, die kombiniert oder einzeln vertraglich vereinbart werden können. Der Beitrag richtet sich dann zum einen nach den gewählten Zusatzleistungen, zum anderen und im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung aber auch nach persönlichen Risiken und Merkmalen. Ein Vergleich ist auf jeden Fall lohnenswert, denn es gibt große Unterschiede bei den Beiträgen für die private Krankenversicherung. Wer aber eine private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte berücksichtigen, dass es keine beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen gibt. Dieses Verfahren kennt nur die gesetzliche Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung zählt zu den Familienversicherungen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind neben dem Versicherten auch dessen Kinder und Ehepartner in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Doch gibt es einige Voraussetzungen für die Mitversicherung von Familienmitgliedern: diese müssen einen ständigen deutschen Wohnsitz haben und dürfen über keine andere Krankenversicherung verfügen. Um den Ehepartner beitragsfrei mitversichern zu können, darf das Bruttoeinkommen dieser Person maximal 1/7 der monatlichen Bezugsgröße betragen.
Eine gesetzliche Krankenversicherung leistet Schutz für den Versicherten und dessen Familie und sorgt für notwendige medizinische Maßnahmen im Falle einer Krankheit. Sie zahlt dem Arbeitnehmer Krankengeld, wenn bei Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber geleistet wird. Davon ausgenommen sind die Leistungen für eine durch Arbeitsunfall bedingte Krankheit oder in Folge einer Berufskrankheit. Hier ist der Arbeitnehmer jedoch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Mittlerweile können Angestellte, Arbeiter und Pflichtversicherte die Krankenkasse frei wählen. Egal ob es die Innungskasse, Orts- oder Betriebskrankenkasse oder eine andere Ersatzkasse ist. Dies wurde am 1. Januar 1996 eingeführt.
Die bedeutenden Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen besonders junge und gesunde Menschen, weil die Versicherungsbeiträge nach dem Gesundheitsrisiko berechnet werden. Somit können besonders preiswerte Einsteigertarife gewählt werden. Die Beiträge für diese Tarife liegen deutlich unter dem Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse und bieten zudem noch einen wesentlich besseren Leistungsumfang. Ganz besonders Akademiker, Beamte und Selbständige können von den Spezialtarifen profitieren. Bei einem stationären Aufenthalt kann über die Klinik entschieden werden und es besteht außerdem die Möglichkeit, sich zwischen Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer frei zu entscheiden. Auch die Behandlung durch den Chefarzt ist möglich. Bei der Behandlung durch den Arzt nimmt dieser sich im Durchschnitt mehr Zeit, denn eine aufwändigere Behandlung erlaubt auch die Berechnung höherer Gebühren.
Die private Krankenversicherung bietet nicht nur die verschiedensten Vorteile, sondern auch die unterschiedlichsten Tarife, an. Mit einer privaten Versicherung erhält jedes Mitglied seinen individuellen Schutz, der wie ein Setzkasten mittels einzelner Tarife an die Wünsche und den Bedarf angepasst wird. Die meisten Versicherungen bieten drei Grundtarife an. Der einfache Tarif, auch Basistarif genannt, bietet in Anlehnung an die GKV eine Grundversorgung an. Dazu werden die Leistungen herangezogen, die am häufigsten im Gesundheitsbereich benötigt werden. Als nächstes folgt der Standardtarif, dessen Leistung ein wenig höher als beim Basistarif ist. Das ist z.B. die Behandlung durch einen Psychotherapeuten. Und als höchster Tarif, der umfangreiche Leistungen und Sonderleistungen enthält, der Komforttarif. Dort werden die Kosten weit reichend übernommen, so sind z.B. die Chefarztbehandlung und die freie Zimmerwahl zwischen Ein- oder Zweibettzimm bei Klinikaufenthalt enthalten.
Üblicherweise gehen viele Leute davon aus, mit der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten einsparen zu können. Doch das hängt immer vom Einzelfall ab und muss eben nicht so sein. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kommt auf jeden Fall in den Genuss vieler Vorteile. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur die medizinische Grundversorgung gewährleistet, stehen einem als privat Krankenversicherter wesentlich mehr Leistungen zur Verfügung, was oft bereits mit einer schnelleren Terminvergabe beim Arzt beginnt.
Zu den namhaften Vorteilen einer privaten Krankenversicherung zählt, dass der Versicherte als Privatpatient behandelt wird, die Freiheit die Beiträge selbst gestalten zu können, die freie Arzt- und Klinikwahl, das Recht ein Einbettzimmer beanspruchen zu können und das Recht der Chefarztbehandlung. Vor allem für Besserverdienende ist die Berechnung der Beiträge unabhängig vom Verdienst sehr reizvoll, denn auch bei einer Steigerung des Einkommens bleiben die Beiträge konstant. Ebenfalls von essentieller Wichtigkeit ist die Kostenerstattung der Zahnbehandlungen und des Zahnersatzes durch die privaten Krankenkassen, zudem die Erstattung der Beiträge und eine mögliche Selbstbeteiligung und noch vieles mehr.
