Lassen Sie sich nicht verwirren: Obwohl private Zusatzversicherungen bei Kassenpatienten sehr beliebt sind, sind viele Ergänzungstarife überflüssig und zu teuer. Und es muss Ihnen klar sein: keine Versicherung zahlt alle Leistungen, die Sie möchten, zu 100 Prozent. Aber natürlich gibt es auch private Extra Policen, die eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung sein können.
Für welche Bereiche kann ein Schutz sinnvoll sein?
- Einkommensausfall wegen langer Krankheit
- Zusatzleistungen beim Allgemein- und Zahnarzt
- Behandlung durch Heilpraktiker
- Krankenhaus-Aufenthalt
- Reise / Urlaub
- Pflegebedürftigkeit
Und wogegen soll ich mich nun absichern?
Das kommt natürlich sehr stark auf Ihre Lebensumstände an. Eine pauschale Antwort kann es hier nicht gebend Sie sollten sich hüten, ohne ausreichendes Hintergrundwissen irgendwelchen “Patent-Lösungen” aus der Werbung oder aus “Fachzeitschriften” zu glauben. Lassen Sie sich lieber unverbindlich beraten und entscheiden Sie dann selbst, was für Sie persönlich die beste Lösung ist.
Wirklich wichtige Kranken-Zusatzversicherungen sind
- die Auslandsreise-Krankenversicherung: Erstaunlich günstig und im Urlaub unverzichtbar (Stichwort: Medizinisch notwendiger Rücktransport)
- die Krankentagegeld-Versicherung als Ersatz für Verdienstausfall bei Selbstständigen und Gutverdienenden.
Wie gesagt: Andere private Zusatz-Versicherungen sind für viele Menschen oft überflüssig und kosten unnötiges Geld.
Deshalb: nutzen Sie jetzt unser kostenfreies und unverbindliches Beratungsangebot:
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Infos zur Kranken-Zusatz-Versicherung
Der gesetzliche Schutz durch die Krankenversicherung wird mit einer privaten Versicherung aufgestockt.
Die Zahlen der Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung weicht sehr von der Bevölkerungszahl in Deutschland ab. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen wird regelmäßig durch die jeweilige Bundesregierung reformiert. Aufgrund der defizitären Finanzsituation der Kassen bedeutet dies häufig eine Einschränkung des Leistungsumfanges. Die medizinische Grundversorgung wird zwar durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt. Aber gesetzt den Fall, der Patient muss in ein Krankenhaus und dort den bestmöglichen Komfort genießen? Für diesen Fall bietet sich der Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung an.
Zusätzliche Versicherungen für den Krankenhaus-Aufenthalt.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Kosten für den Aufenthalt in einem Zimmer mit mehreren Betten. Auch wird keine freie Arztwahl angeboten. Egal, ob es die Wahl des Krankenhauses ist oder der Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Bei einer Zusatzversicherung kann der Patient frei entscheiden. Patienten mit einer Zusatzversicherung werden meistens vom Chef therapiert. Die private Zusatzversicherung bietet dem Patienten bei allen Maßnahmen die Durchführung durch den Chefarzt. Man unterscheidet zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen: Der privat Versicherte hat Anspruch auf die Therapie durch den Chefarzt. Auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wird dadurch gewährleistet. Wenn der Versicherte ein Krankenhaus aussucht, wo der Tagessatz wesentlich höher ist, dann werden diese Kosten nicht übernommen. Der Versicherte muss den Unterschiedsbetrag selbst bezahlen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung wird dafür nicht aufkommen. Der Aufenthalt in einer Uniklinik oder in einem Krankenhaus mit höheren Tagessätzen wird dann erstattet, wenn der Patient eine Restkostenversicherung abgeschlossen hat. Für Patienten, die auf die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verzichten, zahlt die private Krankenkasse ein Tagegeld. Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann auch noch extra abgeschlossen werden. Während die Krankenhauszusatzversicherung einen gewissen Behandlungskomfort absichert, können durch das Krankenhaustagegeld auch die Kosten abgedeckt werden, die grundsätzlich durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen. Die Tagegeldversicherung bedeutet, dass für jeden Tag des Aufenthaltes im Krankenhaus, eine vereinbarte Zahlung erfolgt. Mit diesem Geld kann zum Beispiel die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Selbstbeteiligung bezahlt werden. Wer eine Firma hat oder als Freiberufler tätig ist, der wird bei einem Krankenhausaufenthalt Einbußen hinnehmen müssen. Diese werden durch die Tagegeldversicherung zum Teil aufgefangen. Ebenso können die Zahlungen aus dieser Versicherung für die Betreuung der Kinder und die Führung des Haushaltes verwendet werden. Das Krankenhaustagegeld kann natürlich auch für zusätzliche Kosten von Komfortleistungen wie zum Beispiel Telefonkosten verwendet werden. Auch hohe Fahrtkosten der Angehörigen werden damit aufgefangen. Während bei der Krankenhauszusatzversicherung die Versicherungsleistungen zweckgebunden sind, kann der Versicherte bei einer Krankenhaustagegeldversicherung also über die Verwendung des Krankenhaustagegeldes selbst bestimmen. Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist entweder ein Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Nur wer ein regelmäßiges Einkommen hat, der kann eine Tagegeldversicherung abschließen. Die Versicherung kann nicht höher abgeschlossen werden, als der Verdienstausfall tatsächlich ist. Sollte ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, dann steht im eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen zu. Wenn die Pflicht zur Lohnfortzahlung beendet ist, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Der Höchstbetrag für das Krankengeld ist bei 90 % des letzten Nettoeinkommens festgeschrieben. Das Krankengeld ist in der Regel nicht höher, als 60 % des letzten Einkommens, allerdings brutto berechnet. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die das Krankengeld zwangsläufig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben, können Selbstständige wählen, ob sie sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich durch ein gesetzliches Krankengeld, durch eine private Krankentagegeldversicherung oder aber gar nicht absichern wollen. Das Krankengeld fällt geringer aus, als das bisherige Einkommen. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, fällt der Unterschied noch höher aus. Um diese Lücke zu füllen, kann eine private Krankengeld-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherte erhält für jeden Tag seiner Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Summe. Allerdings ist die Höchstgrenze für das Krankentagegeld die Summe von Nettoverdienst und Sozialabgaben. Dabei weicht der Zeipunkt der Auszahlung voneinander ab. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld ab dem 43.Tag. Die private Versicherung beginnt mit ihrer Leistung erst ab dem 61. Tag. Lohnfortzahlung und Tagegeldzahlung werden nicht parallel vorgenommen.
Die ergänzenden Tarife
Normalerweise werden ambulante Ergänzungtarife mit der Hauptversicherung abgeschlossen. Aus den Unterlagen der Versicherung ist ersichtlich, wie hoch die Leistungen der Krankenkasse bei folgenden Verordnungen sind: Das kann die Zuzahlung für Medikamente genau so sein, wie eine Brille oder ein Hörgerät. Weiter werden, soweit die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet, auch Rollstühle, Prothesen oder andere Hilfsmittel bezuschusst. Die Höhe der Leistung wird durch die jeweiligen Tarifbedingungen bestimmt.
Die Tarife über die Kostenerstattung
Als freiwilliges Mitgliede einer gesetzlichen Krankenkasse kann man sich für eine Kostenerstattung entscheiden. Nicht nur der freiwillig Versicherte kann diese Leistungen in Anspruch nehmen. Sie gelten auch für seine Familienmitglieder. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip. Medizinische Leistungen werden als Dienstleistung und als Sachleistung erstattet. Dabei sind die Sachleistungen Medikamente sowie Hilfsmittel und die Dienstleistung ist die Behandlung durch den Arzt. Bei der Abrechnung ist der gesetzlich Versicherte nicht involviert. Die Kostenerstattung ist grundsätzlich das Prinzip der privaten Krankenversicherung. Der Patient und der Arzt schließen einen so genannten Behandlungsvertrag ab. Die Behandlung ist dabei die Dienstleistung und wird von dem Patienten entlohnt. Jeder, der neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch noch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, der wird vom Arzt als Privatpatient betrachtet. Allerdings leisten die privaten Versicherer bei dieser Konstellation erst nach Erstattung durch die gesetzlichen Kassen. Ist eine Leistung nicht gesetzlich abgesichert, so kann also auch nicht die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Zusatzversicherung für Zahnersatz
Die Zuzahlung für Zahnersatz bei gesetzlichen Krankenkassen wurde bis auf 50 % reduziert. Der Anteil der Krankenkasse kann auf bis zu 65% erhöht werden, falls die versicherte Person alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für die letzten 10 Jahre nachweisen kann. Die Differenz trägt der Versicherte alleine. Hat der Versicherte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, dann vermindern sich seine Kosten. Wenn die gesetzliche Krankenkasse geleistet hat, dann wird die private Versicherung nach den tariflichen Bedingungen erstatten. Der Arzt sollte vorher einen Kostenplan zur Vorlage bei der Krankenkasse erstellen. Auch bei der Wahl der privaten Zusatzversicherung gilt es, dass die Angebote vorher verglichen werden sollten. Die Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung kann unterschiedlich geregelt sein. Nach Anrechnung der bereits durch die GKV erstatteten Beträge, zahlt die Zusatzversicherung einen bestimmten Prozentsatz. Oft werden auch die restlichen Kosten je nach vereinbartem Prozentsatz pauschal erstattet. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung der GKV bis zu einem Höchstbetrag aufstocken. Die restliche Summe, die im Vertrag auch festgelegt ist, muss der Behandelte allerdings immer selbst tragen. In der Regel sind die Beiträge, die die private Zusatzversicherung übernimmt, in den ersten Jahren begrenzt. Die Behandlung durch den Zahnarzt und die Leistungen des Zahntechnikers werden erstattet.
Auch für Reisen in das Ausland gibt es eine Krankenversicherung
Ob privat oder geschäftlich, die Mobilität der Deutschen kennt keine Grenzen. Der Schutz für gesetzlich Krankenversicherte gilt nicht automatisch überall. Der Versicherungsschutz für GKV-Versicherte gilt grundsätzlich in der gesamten EU, seit dem 1.Januar 1994 auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Zusätzlich gibt es Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, sowie Tunesien und der Schweiz. Gestzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Leistungen, die im jeweiligen Land üblich sind. Die Folge sind nicht selten hohe Eigenbeteiligungen. Für den behandelnden Artz ist nicht vorgeschriebenen, dass er den Auslandskrankenschein auch anerkennt. Wenn der Schein in einer Privatklinik vorgelegt wird, dann erkennt diese ihn nicht an. Aus diesem Grund sollte vor jeder Auslandsreise-unabhängig davon, wohin sie führt-eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt nicht nur die Kosten für medizinische Leistungen vor Ort ab, sondern auch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, welcher im gesetzlichen Versicherungsschutz generell ausgeschlossen ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für wenige Euro zu haben und somit für jeden finanzierbar. Der Reisende kann wählen zwischen einer Kurzzeitpolice, die exakt für die Dauer der Reise gilt und pro Tag im Ausland zu bezahlen ist, und einer Jahrespolice, die auch mehrere Auslandsreisen in einem Jahr absichert.
Wer darf die Zusatzversicherung vereinbaren?
Ob Angestellter, Arbeiter, Sebstständiger, Hausfrau, ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert – eine private Krankenzusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen. Auch Eltern können für ihre Kinder jederzeit eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Lediglich die Kostenerstattungstarife im ambulanten Bereich sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen offen.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von persönlichen Daten ab.
Mit Ausnahme der Auslandskrankenversicherung werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung immer auf der Grundlage von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Nur wer schon als Berufsanfänger eine Zusatzversicherung vereinbart hat, der genießt auch niedrige Tarife.
Wird die Zusatzversicherung als Aufwand vom Finanzamt anerkannt?
Der Versicherte kann in seiner Steuererklärung diese Vorsorgeaufwendungen einsetzen.
