20. Mai 2012

Pflegeversicherung

Es ist allgemein bekannt, daß die Menschen in Deutschland immer älter werden. Diese an sich sehr positive Entwicklung bringt es mit sich, daß auch die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter zunimmt. Das gesetzliche System der Pflegeversicherung stößt bereits jetzt an seine Grenzen und private Initiative ist gefragt, um die persönliche Altersarmut im Falle der Pflegebedürftigkeit abzuwenden.

Glücklicherweise können Sie mit einer privaten Pflegeversicherung die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen aufstocken. Die Beiträge sind niedriger, als die meisten glauben und es gibt eine ganze Reihe von sinnvollen Tarifmöglichkeiten, die auf Sie persönlich abgestimmt werden können. Einen ersten Überblick geben wir Ihnen auf dieser Seite.

Vorteile der Privaten Pflegeversicherung

  • Versicherungsschutz ein Leben lang
  • Schließt die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Ermöglicht eine selbstbestimmte Pflege
  • Pflegerente und Pflegetagegeld sind möglich
  • Vermögensschutz für Angehörige

Welche Pflegeversicherung brauche ich?

Privat Krankenversicherte müssen auch eine private Pflegeversicherung abschließen, bei gesetzlich Krankenversicherten greift automatisch die gesetzliche Pflegeversicherung. Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufzustocken, haben GKV-Versicherte die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Eine Option, die Sie auf jeden Fall prüfen sollten.

Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Pflegezusatzversicherungen:

  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Lassen Sie sich zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Pflegetarife beraten. Vermeiden Sie unnötige Kosten und schließen Sie ganz gezielt die Lücken, die sich in Ihrer persönlichen Pflegesituation im Alter auftun werden.
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Bei der Pflegeversicherung müssen sie zwei Formen unterscheiden: die seit 1995 geltende Pflegepflichtversicherung und die Pflegezusatzversicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird.

Vom Gesetz vorgeschrieben wird die Pflegeversicherung

Zusätzlich in der Krankenversicherung ist seit 1995 die Pflegeversicherung Pflicht. Und zwar für jeden, der eigenes Einkommen hat. Die gesetzliche Krankenkasse beinhaltet auch die Pflegekasse. Eine private Pflegeversicherung müssen Sie immer dann abschließen, wenn Sie auch eine private Krankenversicherung haben. Die Pflegezusatzversicherung ist eine zusätzliche freiwillige Versicherung, die mit dieser nicht verwechselt werden darf. Durch die höhere Lebenserwartung, wird auch die Pflegebedürftigkeit erhöht. Damit die finanzielle Belastung nicht von den Angehörigen oder vom Staat getragen werden muss, ist die Pflegeversicherung eingeführt worden.Wer dauerhaft pflegebedürftig ist, kann daher unterschiedliche Hilfen nutzen.Er hat entweder Anspruch auf ein Pflegegeld, die Hilfe einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder stationäre Pflege in einem Heim.

TIPP! Beitragsvergleich lohnt sich nicht, da die Beiträge festgelegt sind und sich nur minimal unterscheiden.

Zeitweilige Pflegebedürftigkeit

Bei zeitweise Pflegebedürftigkeit unter 6 Monaten ist die Pflegekasse nicht zuständig. Das fällt unter häusliche Krankenpflege und dafür ist die Krankenversicherung zuständig. Bei Notwendigkeit der medizinischen Betreuung, springt die Krankenkasse ein.

Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung

“Der gesamte Pflegebedarf wird nicht von der Pflegekasse abgesichert.Sie stellt lediglich die Grundabsicherung bereit.Sie ist nach Pflegebedürftigkeit gestaffelt und wird nur auf Antrag gewährt. Wenn der Pflegebedürftige beachtliche Hilfe beim Waschen, Aufstehen, Anziehen und Essen benötigt, wird er als pflegebedürftig eingestuft. Der Pflegebedürftige muss mindestens 90 Minuten Hilfe aus zwei der Tätigkeitsbereiche benötigen. Dann wird er in Pflegestufe I eingestuft.Die Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität wie An- und Ausziehen, muss mindestens die Hälfte der Zeit beanspruchen. Hat die pflegebedürftige Person einen Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden täglich, tritt die nächste Pflegestufe, also Pflegestufe II, in Kraft. Sie ist dann schwer pflegebedürftig. Wenn die pflegebedürftige Person mindestens 5 Stunden Hilfe benötigt, ist sie schwerst pflegebedürftig und wird in Pflegestufe III eingestuft. Dies gilt sowohl für den Tag als auch die Nacht.

Leistungen für die Pflege zuhause haben Vorrang

Die gesetzlichen sowie die privaten Pflegepflichtversicherungen unterscheiden sich nicht in ihren Leistungen. Die häusliche Pflege hat bei beiden Versicherungen Vorrang. Qualifizierte Pflegekräfte von ambulanten Diensten helfen Angehörigen oder allein stehenden Pflegebedürftigen. Menschen können so in ihrem eigenem Heim bleiben und damit in ihrer gewohnten Umgebung.Diese Leistungen dürfen aber nur Pflegedienste erbringen, die die Pflegekasse zugelassen hat. Es wird ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden die Leistungen festgelegt. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt nur Sachleistungen, die private Pflegeversicherung erbringt dagegen Geldleistungen bei der ambulanten Pflege. Das Honorar für die beruflichen Pflegekräfte müssen Sie zunächst selbst zahlen und bekommen es anschließend vergütet.Diese Zahlung erfolgt allerdings maximal bis zum Wert der entsprechenden Sachleistung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Was wird noch in der Pflegeversicherung geleistet

Sie können die beiden Leistungen kombinieren, um eine optimale Hilfestellung zu haben. Derjenige, der der Pflege bedarf, kann wählen wie er die Leistungen kombinieren möchte.Wenn beispielsweise 40 % der Sachleistungen genutzt werden, besteht ergänzend ein Anspruch auf maximal 60 % der Geldleistungen für die jeweilige Pflegestufe. Ändern können Sie diese Entscheidung meistens erst nach sechs Monaten.Bis zu vier Wochen im Jahr wird außerdem für eine Pflegevertretung gezahlt, wenn die Pflegeperson verhindert oder im Urlaub ist Bei der Pflege zuhause gibt es zusätzlich die Möglichkeit teilstationär am Tag und in der Nacht gepflegt zu werden. Außerdem ist eine Kurzzeitpflege für eine begrenzte Zeit möglich.Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel wie spezielle Betten, Hausnotruf, Rollstuhl, aber auch so genannte Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen.Soll Hilfsmittel wie Gehhilfen können oft ausgeliehen werden. Wenn eine Rampe oder ein Treppenlift eingebaut werden muss, bekommen Sie einen einmaligen Zuschuss. Auch für Umbauten wie Türverbreiterung oder im Badezimmer, können Sie eine einmalige Beihilfe erhalten. Bei Aufenthalt in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung. Immer gemessen an der Pflegestufe. Für Unterbringung und Verpflegung muss die Pflegeperson selbst bezahlen. Diese Kosten nennen sich Hotelkosten.Falls die stationäre Pflege nicht erforderlich ist, etwa weil eine Betreuung zuhause möglich wäre, besteht nur Anspruch auf die Leistungen bei häuslicher Pflege. Vermeiden Sie das Trennen von Pflege- und Krankenversicherung Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind Sie automatisch auch in der Pflegeversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Pflegeversicherung bei privaten Anbietern frei wählen. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre eigene Krankenversicherung nehmen oder ob Sie sich für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheiden. Auch hier empfiehlt es sich keine Trennung vorzunehmen. Denn private Versicherungsunternehmen müssen jeden Antrag annehmen. Da die Leistungen für die Pflege im Gesetz festgelegt sind, gibt es darin keine Unterschiede. Die Beiträge variieren nur ganz gering.Dafür laufen Sie Gefahr, dass sich Kranken- und Pflegeversicherung im Pflegefall immer wieder streiten, wer für eine bestimmte Leistung aufkommen muss. Dann kann es möglich sein, dass Sie lange auf Ihr Geld warten müssen.

TIPP!
Bleiben Sie für die Pflegeversicherung bei Ihrem Krankenversicherer. So gehen Sie Streitigkeiten zwischen beiden aus dem Weg.

Schließen Sie Lücken für den Pflegefall

Die Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundabsicherung. Für die “Komplett-Pflege” reicht diese nicht aus. Für die Unterbringung in einem Pflegeheim müssen Sie mit mindestens 3000€ rechnen. Das Sozialamt oder die eigenen Kinder müssen für die restlichen Kosten aufkommen, sobald die eigene Rente, das eigene Vermögen und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hierfür nicht ausreichen. Zur Vermeidung, schließen Sie am besten mit 40 Jahren eine Pflegezusatzversicherung ab, die Sie davor bewahrt. Es gibt unterschiedliche Varianten der Tarife für Pflegerentenversicherung, Pflegtagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung. Diese werden von den privaten Lebens- und Krankenversicherern angeboten.Bei der Pflegerentenversicherung wird die Absicherung des Risikos mit einem Sparvorgang kombiniert. Solche Kopplungen sind oft unklar und können wenig Rendite bringen. Beratung durch einen Fachmann empfiehlt sich hier.Es kann sinnvoller sein, die Spareinlage vom Risikoschutz zu trennen und den Pflegefall entweder durch eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung abzusichern. Die Pflegekostenversicherung kommt für Leistungen auf, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht erstattet werden. Für die Erstattung gibt es meistens eine Höchstgrenze oder einen prozentualen Satz, der gezahlt wird. Leisten Angehörige oder Freunde die Pflege, zahlt die Versicherung oft nur ein knappes Pflegetagegeld. Der Versicherte hat oft einen Teil der Kosten selbst zu tragen, weil nicht alle Kosten erstattet werden. Ihre Auslagen müssen Sie mittels Rechnungen nachweisen. Das heißt viel Formalitäten, die die Pflegeperson oder der Pflegebedürftige zusätzlich leisten müssen. Sollte der Pflegefall eingetreten sein, erhalten Sie bei der Pflegetagegeldversicherung einen festen Geldbetrag für jeweils einen TagDies ist unabhängig davon, in welchem Umfang und wofür tatsächlich Kosten anfallen. Mit diesem Geld können auch Leistungen, wie z.B. eine Begleitung beim Spazieren gehen, beglichen werden. Dies gehört nicht zur Pflegeleistung. Der komplette Tagessatz wird meistens aber erst in der Pflegestufe III gezahlt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt dieses.Einige Versicherungsunternehmen orientieren sich an der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse, andere behalten sich eine eigene Überprüfung vor oder verlangen in regelmäßigen Abständen einen ärztlichen Nachweis. Eine Bedarfsermittlung ist mit großen Unsicherheiten verbunden. Keiner weiß heute, wie teuer die privaten Pflegeleistungen in Zukunft werden oder wie sich die gesetzliche Pflegeversicherung gestalten wird. Unklar wird auch sein, ob eine Pflegebedürftige von Angehörigen oder Freunden betreut werden kann oder ob nur stationäre Pflege in Frage kommt.

TIPP! Übernahme der Kosten bei häuslicher Pflege sowie stationärer Pflege sollten in den Leistungen enthalten sein. Außerdem sollten alle drei Pflegestufen berücksichtigt sein, da Sie nicht wissen, welche Pflege Sie später benötigen.

Das Für und Wider der einzelnen privaten Pflegeversicherungen

Sie rechnen mit hohen Pflegekosten? Sie gehen davon aus, professionelle Kräfte zu benötigen? Dann macht eine Pflegekostenversicherung Sinn. Sollten Sie alleinstehend sein, kann dieser Fall eintreten. Mit einer Pflegekostenversicherung können sie einen größeren Teil der Auslagen abdecken, auch wenn es zwischenzeitlich zu erheblichen Preissteigerungen gekommen sein sollte. Sie möchten das Geld einsetzen, wie es für Sie angenehm erscheint? Dann kommt eine Pflegetagegeldversicherung für Sie in Frage. Bei der Pflege zuhause durch Angehörige oder dergleichen, ohne Inanspruchnahme von professioneller Hilfe, hat sie große Vorteile.Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass ihnen die Pflegekosten “davonlaufen”.

Ein Vergleich der Beiträge fast nicht möglich

Je älter Sie sind, desto höher die Beiträge für die Pflegeversicherung. Dabei gilt: Frauen zahlen mehr als Männer, da sie eine höhere Lebenserwartung haben.
Bei bereits bestehenden Erkrankungen können Zuschläge erhoben werden. Verschiedene Leistungsbeschränkungen machen es oft bereits beim Vertragsabschluss schwer, Beitragsvergleiche anzustellen. Zudem gibt es viele unterschiedliche Punkte in den Verträgen. Eine Vorhersage für die günstigste Versicherung lässt sich nicht treffen, zumal diese meistens bis ans Lebensende geschlossen wird.

Leistungsunterschiede beachten

Eine Beratung ist empfehlenswert bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Die von den Versicherungen angebotenen Verträge sind oft nicht überschaubar und werden am besten detailliert geklärt.