23. Februar 2012

Die Riester-Rente

Wie so vieles im Leben hat auch die Riester-Rente Vor- und Nachteile. Das große Plus bei der Riesterrente ist, daß Sie für den überwiegenden Teil der Bundesbürger ein sinnvoller und lukrativer Baustein der Altersvorsorge ist. Das große Minus ist leider, daß die Riester-Rente durch unsere Politiker extrem kompliziert gestaltet wurde. Für den normalen Verbraucher ist der Dschungel der Riester-Förderung fast nicht zu durchschauen.

Klare Vorteile der Riester-Rente

  • direkte Zulagen vom Staat
  • alternativ: steuerliche Förderung
  • Günstiger-Prüfung durch das Finanzamt
  • sichere Anlage (auch bei Hartz IV)
  • Kapitalerhalt ist garantiert

Kann jeder die Riester-Rente erhalten?

Die große Mehrheit der Bundesbürger ist riesterberechtigt. Unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, dürfen Sie einen Riester-Vertrag abschließen. Sind Sie Angestellter, Auszubildender, Beamter, Mutter oder Vater in der Elternzeit, Bezieher von Arbeitslosengeld oder der Ehepartner eines Förderberechtigten? Auch dann haben Sie Anspruch auf die Förderung nach Riester.

Für Ihre Förderung können Sie zwischen verschiedenen Anlageformen wählen:

  • Banksparpläne
  • Private Rentenversicherung
  • Fondssparpläne

Selbstverständlich haben alle diese Anlageformen ihre ganz spezifischen Vor- und Nachteile. Ein Aspekt, der die Wahl des richtigen Riester-Vertrages für den Laien nicht gerade einfacher macht. Wir gehen sogar soweit zu sagen, daß der Abschluß eines Riester-Vertrages ohne vorhergehende neutrale Beratung ein Roulette-Spiel ist. Und da gewinnt ja bekanntlich meistens die Bank …
Deshalb: nutzen Sie jetzt unser kostenfreies und unverbindliches Beratungsangebot:

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Infos zur Riester-Rente

Was ist eine Riester-Rente?

Die Riester-Rente kann man auch als einen Vertrag für die Alterssicherung bezeichnen, für den staatliche Zuschüsse gewährt werden. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Vorsorgeverträge für die Alterssicherung müssen jedoch ausgezeichnet sein, um begünstigt zu werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, attestiert Verträge, die den Voraussetzungen für eine staatliche Bezuschussung entsprechen.

Die Verträge müssen eine Gewährleistung dafür bieten, dass sowohl die zuvor geleisteten Prämien als auch die staatlichen Förderungen vorhanden sind, wenn die Auszahlung beginnt.

Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten. Zudem müssen die Verträge für Riesterrenten eine Rente auf Lebenszeit garantieren. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Es gibt Auflagen für die Auszahlungsvereinbarungen von Banken und für Fonds-Sparpläne, die beispielsweise bestimmen, dass ein gewisser Teil des bis zur Auszahlung angesparten Vermögens in eine Altersvorsorgeversicherung eingezahlt wird. Der Versicherer muss ab dem 85. Lebensjahr bis zum Tode des Versicherten allmonatliche Beträge ausschütten. Der Unterhalt auf Lebenszeit ist also mit einer Riester-Versicherung erfüllt. Nur wenn Beträge frühestens ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden, dürfen Verträge als Riester-Renten bezeichnet werden. Riester-Verträge müssen eine Klausel für Abschlusskosten enthalten, die garantiert, dass diese Kosten für die Vermittlung des Vertrages auf wenigstens fünf Jahre angelegt berechnet werden. Dies ist eine Bedingung für jeden ab dem Jahr 2005 geltenden Vertrag. Die Riester-Versicherungen müssen gewährleisten, dass nur ein einziges Mal Kapital für die Alterssicherung aus dem Rententopf entnommen wird, und zwar wenn der Rentenbezug startet. Die Leistungen aus der Riester-Rente sind nicht steuerlich begünstigt.

Was macht die Riester-Rente attraktiv?

Ein Riester-Vertrag sichert für das Rentenalter eine zusätzliche Einnahmequelle, die regelmäßig und bis zum Ableben ausgezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung. Wer sich einen zusätzlichen Schutz für Hinterbliebene wünscht oder sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchte, kann auch zusätzliche Absprachen diesbezüglich treffen. Ähnlich wie bei betrieblichen Renten ist bei der Riester-Rente ausgeschlossen, dass die Beiträge vorzeitig bei Arbeitslosigkeit ausgeschüttet werden. Allerdings ist hierbei Bedingung, dass die Verträge staatlich bezuschusst wurden. Vor allem für Familien, in welchen Kinder vorhanden sind, eignet sich die Riesterversicherung, die dazu geschaffen wurde für das Alter vorzusorgen. Deshalb unterteilt sich die Riesterzulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge. Die gesetzliche Bezuschussung ist zweigeteilt: So gibt es neben der Grund- und Kinderzulage auch noch eine Förderung durch das Absetzen der Versicherungsbeiträge als steuerliche Sonderausgaben. Für jedes Kind können im Jahr bis zu 185 Euro Kinderzulage gewährt werden, zusätzlich zur Grundzulage von höchstens 154 Euro pro Person. Ist das Kind nach 2008 geboren worden, gilt sogar ein Maximalbetrag von 300 Euro für die Kinderzulage. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat, erhält seit 2008 sogar einmalig den „Berufseinsteigerbonus“, also einmalig einen Zuschuss von 200 Euro für seine Riester-Rente. Der Bonus gilt auch für bestehende Verträge, sofern der Versicherte zu Beginn des Beitragsjahres, für das er eine Zulage beantragt, noch keine 25 Jahre alt war. Auch auf die Steuerabgaben kann sich ein Riester-Vertrag positiv auswirken. Dazu muss der Einkommenssteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, auf die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Sobald der Abzug aus den Sonderabgaben höher ist, wird auch der Betrag erstattet, welcher die Zulagensumme übersteigt. Wer als junger Mensch noch eine Gelegenheit sucht, sich privat fürs Alter abzusichern, kann in einem Riester-Vertrag eine interessante Alternative finden. Die Riester-Rente eignet sich auch für jeden, der fürchtet, seine Arbeitsstelle zu verlieren, denn auch in diesem Fall bleibt das Anfangskapital unangetastet – sowohl durch die Bundesagentur für Arbeit als auch von den Sozialbehörden. Aus Rücksicht auf Versicherte, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig nachkommen können, dürfen die Beiträge bei Riester-Renten auch in unregelmäßigen Abständen geleistet werden. Die Flexibilität des Klienten gemäß seinen wirtschaftlichen Voraussetzungen bleibt auf diese Weise erhalten. Damit sich der Vorsorgevertrag jedoch bestmöglich gestaltet, ist eine Zahlung der Beiträge in regelmäßigen Abständen nötig. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.

Varianten der Riesterverträge

Zertifizierte Riesterverträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Dabei wird zwischen Rentenversicherungen, Bausparverträgen sowie Bank- und Fondssparplänen unterschieden: Vier sehr verschiedene Versionen.

So gestaltet sich die Renten- als Riester-Versicherung

Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Am wichtigsten ist es sicherzustellen, dass Kapital, welches für die Vorsorge angelegt werden soll, sicher bleibt. Das angesparte Kapital wird von den meisten Versicherern verzinst, was sie von den Kredit- und Fondsgesellschaften unterscheidet. Wer seine Finanzzusagen erfüllt, kann sich schon bei Vertragseintritt die Mindesthöhe seiner späteren Riester-Rente ausrechnen. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Ein festgelegter Anteil der angesparten Summe ist hierbei in Investmentfonds verankert.

Banksparpläne mit Riester-Förderung

Die Riesterförderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Stattdessen werden bei Vertragsabschluss darüber hinausgehende Rentenversicherungen abgeschlossen. Aus diesen werden ab dem 85. Lebensjahr auch Leibrenten finanziert.

Fonds und Riester-Renten

Bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung bieten solche Fondssparpläne die Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Gewinne zum angesparten Kapital – darin sind sie den Banksparplänen ähnlich. Jedoch muss beachtet werden, dass bei Renteneintritt die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich zur Zulage gesichert ist, jedoch nur bis Ende des Ansparzeitraums. Daher ist die Möglichkeit von Einbußen gegeben, sollte Kapital vorzeitig ausgezahlt werden.

Riesterversicherung mit Bausparverträgen

Ab 2008 besteht im Rahmen der Riester-Förderung die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100 Prozent des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Vor Beginn der Rentenzahlungen müssen bei anderen Förderungsarten die Beiträge zurückerstattet werden, was bei dieser so genannten Wohn-Riester-Versicherung jedoch nicht der Fall ist. Wohneigentum, in das eine Riester-Förderung geflossen ist, bleibt sowohl von der Vermietung als auch von der Modernisierung mit Mitteln aus Förderbeiträgen ausgeschlossen. Die erhaltene Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag zum Beispiel in den Kauf einer neuen Immobilien oder in einen neuen Riestervertrag fließt.

Riester-Versicherungen mit zusätzlichem Schutz

Es ist darüber hinaus möglich, Riester-Renten mit Versicherungen gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erweitern. Die gesetzliche Förderung bleibt davon unberührt. Ein gewisser Anteil der Beitragssumme bleibt für den Schutz im Risikofall reserviert, wobei jedoch auch die künftige Rente gemindert wird. Die Invalidität darf jedoch nur durch maximal 15 Prozent der gesamten Beitragssumme abgedeckt sein. Ein solcher Vertrag kann auch einen speziellen Schutz für zurückgebliebene Angehörige beinhalten. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden, die bereits gewährten Zulagen und die Steuerersparnisse allerdings werden abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der Hinterbliebene ihr Partner das Restkapital auf einen eigenen Riestervertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Allerdings dürfen die Partner nicht dauerhaft in Trennung gelebt haben.

Das ist wichtig beim Abschluss eines Riester-Vertrags

Unterstützung bei dem Bearbeiten des Vertrages gibt es von Versicherungsfachleuten. Unbedingt sollten die persönlichen Angaben zur versicherten Person und zum Antragsteller vollständig und richtig sein. Die Termine von Beginn und Ablauf des Vertrages müssen akribisch notiert werden. Dies ist die Voraussetzung für einen umgehenden Schutz durch die Versicherung. Wer die Riester-Rente wählt, muss außerdem einen Antrag auf gesetzliche Leistungen stellen. Seit 2005 kann das Versicherungsunternehmen damit beauftragt werden, diesen Antrag automatisch jedes Jahr erneut für seinen Kunden zu stellen. Kontrolliert wird der Abschluss einer Riester-Rente üblicherweise nicht. Werden Hinterbliebene mit dem Vertrag jedoch speziell geschützt oder ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit enthalten, ist dies unabdingbar. Angaben zum Gesundheitszustand müssen unter diesen Umständen sehr deutlich und ausführlich sein.

Der Riester-Vertrag in der Steuererklärung

Die Riester-Rente muss voll versteuert werden. Wenn Kapital für Immobilien im Eigenbedarf entnommen wird, so gilt: Eine fiktive und nachgelagerte Besteuerung gilt für Vermögen, das in eine solche Immobilie eingeflossen ist. Als „Wohnförderkonto“ wird das von dem Versicherungsunternehmen eigens für diesen Zweck eingerichtete Konto bezeichnet. Die Begleichung der Steuerschuld im Alter kann auf zwei unterschiedlichen Wegen geschehen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 % des geförderten Kapitals seinen individuellen Steuersatz. Wenn die Summe nicht komplett vorhanden ist, so kann auch eine Besteuerung über einen längeren Zeitraum gewählt werden, der sich auf bis zu 25 Jahre erstrecken kann.