20. Mai 2012

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, kann vor allen Dingen für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und gut Verdienende eine interessante Anlageform sein. Speziell für Selbstständige, die nicht riestern können, ist die Basis-Rente die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung für das Alter zu sparen.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Kapitaldeckung statt Umlagefinanzierung
  • Steuerliche Förderung
  • Nachgelagerte Besteuerung erst im Rentenalter
  • 20.000 Euro Grundbetrag bei Ledigen
  • 40.000 Euro Grundbetrag bei Ehepaaren

Gibt es auch Nachteile?

Oh ja, und leider nicht zu knapp. Als Rürup-Sparer haben Sie kein Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn. Ihr Vertrag ist unverkäuflich, darf nicht beliehen werden und ist nur sehr schwer zu vererben. Mit anderen Worten: An ein mögliches Guthaben auf Ihrem Rürup-Konto kommen Sie nicht heran, Sie erhalten also keinerlei Liquidität. Speziell wenn Sie selbstständig sind, brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen, was für eine riesengroßer Nachteil das in der Praxis sein kann.

Mögliche Anlageformen der Rürup-Rente:

  • Private Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparpläne

Ob eine Rürup-Basis-Rente für Sie das Richtige ist, sollten Sie erst nach einer eingehenden Beratung und mit genügend Bedenkzeit entscheiden. Sie spielen mit dem Gedanken, eine Rürup-Rente abzuschließen oder auch etwas anderes für Ihre Altersvorsorge zu tun? Dann gehen Sie jetzt den ersten Schritt:
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Infos zur Rürup-Rente

Denken Sie auch heute schon an Ihre Zukunft

Einen Ruhestand ohne finanziellen Sorgen wird es allein mit der gesetzlichen Rente nicht mehr geben. Eine ausreichende Versorgung durch den Staat wird nicht zur Verfügung stehen. Die Steuer für die geleisteten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden niedriger sein, als die für die Beiträge zur Basisrente. Weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner zu finanzieren haben, wird das Rentenniveau auf längere Sicht spürbar sinken. Jeder, der für das Alter privat vorsorgt, wird von Staat mit steuerlichen Vergünstigungen belohnt.

Einkünfte im Rentenalter werden künftig versteuert. Das regelt ein Gesetz aus dem Jahr 2005. Eine Vorsorge für das Alter durch den Arbeitgeber und die Rente nach Riester haben im Jahr 2002 neue Möglichkeiten der privaten Absicherung für das Alter gebracht. Abgerundet wird die private Vorsorge mit der neuen Basisrente. Bei der Basisrente muss der Versicherte darauf achten, dass die Zahlung bis zu seinem Ableben garantiert ist. Nur dann fördert der Staat diesen Vertrag. Der Staat fördert diese freiwillige und private Rente durch Entlastungen bei der Steuer. Bei der Erarbeitung dieses neuen Vorsorgeproduktes wurde vor allem an Selbstständige und Freiberufler gedacht, denen bisher keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für das Alter zur Verfügung stand. Die Basisrente ist aber auch für abhängig Beschäftigte und insbesondere für ältere Sparer interessant.

Was bedeutet der Ausdruck Basisrente?

Viele Arbeitnehmer können aus nicht versteuerten Einkommen für ihr Alter vorsorgen. Eine freiwillige und zusätzlich abgeschlossene Privatversicherung ist die Basisrente. Ihre Produktkriterien ähneln zwar der gesetzlichen Rentenversicherung, ihre Finanzierungsbasis folgt jedoch anderen Regeln. Die staatliche Rente finanziert sich aus den Beiträgen der aktuell versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Eine Basisrente wird dagegen nur durch die Deckung der Beiträge finanziert. Die garantierte Leistung, die im Versicherungsvetrag vereinbart wird, muss ausgezahlt werden. Die Überschussbeteiligung ist dagegen Schwankungen unterworfen. Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden, dann wird der Staat den Vertrag finanziell unterstützen. Ein Leben lang muss der Versicherte nach Leistungseintritt die Rente bezahlen. Die Auszahlung in einer Summe ist nicht zulässig. Eine Teilauszahlung darf es ebenfalls nicht geben. Eine Auszahlung vor dem sechszigsten Geburtstag darf es nicht geben. Es besteht keine Möglichkeit, die Basisrente zu vererben. Anspruch auf die Zahlung aus der Versicherung hat nur der Versicherte. Falls gewünscht, können Kinder und Ehepartner noch dazu abgesichert werden. Weder Verkauf noch vorzeitige Auszahlung sind für die Basisrente gestattet. Auch bei einer Arbeitslosigkeit braucht der Versicherte nicht auf das Kapital der Basisrente zurückgreifen. Selbst der Gerichtsvollzieher hat keinen Zugriff. Die Arbeitsagentur, das Sozialamt oder ander andere Gläubiger können einen Anspruch an die Versicherung erheben.

Jeder kann sich seinen Schutz individuell zusammen stellen lassen.

Die persönlichen Anforderungen werden immer berücksichtigt: Zusätzlich können noch Vereinbarungen bei einer Berufsunfähigkeit oder einer Erwerbsunfähigkeit getroffen werden. Egal ob monatlich, viertel- halb oder jährlich, für die Zahlung ist alles möglich. Wenn der Versicherte alle Vorteile der staatlichen Förderung nutzen möchte, dann sollte er Extrazahlungen nutzen. Einen zusätzlichen Beitrag zur Höhe der Altersrente können so auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld leisten. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je nach Geldbeutel können die Beiträge mal höher, mal niedriger ausfallen oder als Einmalbetrag eingezahlt werden. Die Anspar- und die Auszahlungsphase der Basisrente können flexibel vereinbart werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Rentenzahlungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Ab dem 01.01.2012 gilt allerdings die Regel, dass ein Anspruch aus dieser Versicherung erst ab 62 geltend gemacht werden kann.

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente

Die Unterstützung wird in Form von Steuererleichterungen geleistet. Der Versicherte wird keine Zulagen zu erwarten haben. Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzbar. Vorsorgeaufwendungen werden durch Steuerermäßigungen unterstützt. Wer im Jahr 2025 eine Versicherung abschließt, der kann die Beiträge sogar zu einhundert Prozen absetzen. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: Am Ende des Jahres 2011 wird der Versicherungsnehmer die Prämien bei der Einkommensteuererklärung zu 76% ansetzen können. Wenn dann im Jahr 2025 der Beitrag für die Versicherung zu 100% abzugsfähig ist, wurde der Erattungsbetrag um 2% jährlich angehoben.

Bei der Möglichkeit zur Förderung müssen Sie einiges berücksichtigen

Die Prämien für die Basisrente können über den Ansatz der Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Regelung über die Zahlung des Mindestbeitrags ist nicht bei allen Versicherungen gleich. Manche Agenturen geben sich mit einem Mindestbetrag von 10,-€ zufrieden. Der Gesamtbetrag, den der Steuerpflichtige absetzen kann, besteht aus den Beiträgen zur Basisrente und den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Arbeitnehmer kann allerdings nicht den steuerfreien Arbeitgeberanteil in seiner Jahreserklärung einbeziehen. Nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer sollten darauf achten, Der Höchtsbetrag von 20.000 beziehungsweise 40.000€ ist um einen fiktiven Gesamtbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) Selbstständige können den Förderrahmen komplett nutzen und Beiträge zu einer Basisrente bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend machen, sofern nicht auch Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt werden.

Nur bestimmte Angebote werden vom Staat unterstützt.

Vermehrt Agenturen für Lebensversicherungen bieten auch die Basisrente an. Bei der Auszahlung werden garantierte Leibrenten mit Überschussbeteiligung oder mit Hilfe von Investmentfonds angeboten. Der Vertragsnehmer hat nach Rentenbeginn Anspruch auf eine lebenslange Leibrente. Stirbt er vorzeitig, werden Leistungen nur dann fällig, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge mitversichert ist.

Auch die Auszahlung muss versteuert werden.

Neben der Steuer für die gesetzliche Rente, müssen auch Einkünfte aus der Basisrente versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist gering. Daher müssen sich Rentner auf eine saftige Besteuerung ihrer Renteneinkünfte einstellen. Alle Beträge, auch die, die nicht staatlich unterstützt wurden, unterliegen der Steuerpflicht. Heutige Rentner werden von der Versteuerung nicht so hart getroffen.Sie greift erst voll ab dem Jahr 2040. Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt im Jahr 2011 62%. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis 2020 pro Jahr für jeden neu hinzugekommenen Rentenjahrgang um zwei, danach um einen Prozentpunkt. Dabei unterscheidet sich der steuerpflichtige Anteil nicht von der gesetzlichen Rentenzahlung. Der Steuerfreibetrag wird für die Dauer festgelegt. Er wird dann auch zukünftig von keiner Änderung betroffen sein. Falls in der Zukunft eine Rentenerhöhung gezahlt wird, dann muss der Empfänger diese voll versteuern. Jeder kann einen Vertrag zur Basisrente abschließen. Spätestens im Alter von 85 Jahren sollte der Rentenbeginn sein.

Für wen eignet sich die Basisrente?

Einen Vertrag über die Basisrente sollte jeder Arbeitnehmer abschließen, der einen Abzug der Sonderausgaben einsetzen kann. In den Genuss der staatlichen Basisrentenförderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ein Teil der Versorgungslücken im Alter kann der Versichert mit der Basisrente auffangen. Niemand kann Sie dieser Form der Vorsorge zwingen. Es kann zwischen den unterschiedlichen Angeboten zur Form des Sparens gewählt werden. Die nachgelagerte Versteuerung für Einkünfte im Rentenalter wurde im Jahr 2005 eingeführt. Seit 2005 wird die Steuerlast für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise gesenkt. Ein Hintergedanke dabei ist, dass auch selbstständig Tätige für Ihr Alter vorsorgen können. Bei Befreiung zur Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherungbeiträge, kann derjenige so die komplette Fördermöglichkeit für die Basisrente beanspruchen. Wer sich einen hohen Lebensstadard aufgebaut hat, der möchte auch im Alter auf nichts verzichten. Das kann er mit dem Bezug der Basisrente erreichen. Besonders Berufsanfänger können von der Förderung der Basisrente nur profitieren. Besonders lohnend ist die Basisrente für ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand hohe Beiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen. Das ist deshalb so ratsam, weil die Rentenbesteuerung niedriger ausfällt als die Steuer für geleistete Beiträge in die Basisrente.