Die gesetzlichen Sozialversicherungen widmen ihr sogar einen eigenen Versicherungszweig: der Unfallversicherung. Das hat einen Grund: Die Unfallversicherung ist wichtig. Allerdings hat die gesetzliche Unfallversicherung einige häßliche Lücken, die Sie privat ausfüllen sollten.
Vorteile der Unfallversicherung
- Garantierte Rente
- Finanzielle Sicherheit
- Leistungen von Beginn an
- Sofortiger Versicherungsschutz
- Schutz bei Krankheit und Unfall
Wer braucht eine Unfallversicherung?
Wichtig zu wissen: die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Extrem wichtig ist die Unfallversicherung aber in jedem Fall für diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Die Unfallversicherung ist extrem wichtig für
- Hausfrauen
- Kinder
- Rentner
- alle Berufstätigen, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten.
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Infos zur Unfallversicherung
Sie bedeutet Schutz bei Unfällen
Die Unfallversicherung ist vor allen Dingen für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Der Verlust der Arbeit durch einen Wegfall der Arbeitskraft, wird durch diese Versicherung abgesichert. Dabei zahlt sie auch, wenn Kinder oder Hausfrauen bzw. Hausmämmer verunglücken. Dabei sollte sie nie als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen werden.
Das Unfallrisiko
Nach einem Unfall kommen oft große finanzielle Sorgen auf die Familie zu. Ganz besonders tragisch ist es, wenn der Verunfallte ein Gliedmaß verliert oder blind bleibt. Dann kann ihn womöglich nur noch eine Umschulung vor der Arbeitslosigkeit schützen. Das ist mit hohen Kosten verbunden und dazu kommen auch oft die Umbaumaßnahmen für die Wohnung. Wer durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, der erhält eine Entschädigung. Die hohen Kosten nach einem Unfall werden durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung alleine nicht abgedeckt. Große Summen kann man von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erwarten. Sie zahlt aber dafür eine Rente, die jeden Monat fällig ist. Die anfänglich hohen Kosten nach einem Unfall werden von der Unfallversicherung gedeckt. Es ist auch zu beachten, dass ein Pauschalsystem für die Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart wurde. Diese Versicherung zahlt erst dann, wenn der Betroffene wenigstens zu 50 % berufsunfähig ist. Auch wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr erwerbsfähig sind, ist die Rente durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sicher. Sollte das bei Ihnen so sein, dann unterstützt Sie die Unfallversicherung Deshalb sollten Sie auf jeden Fall den Abschluss einer Unfallversicherung in Betracht ziehen. Keine Gedanken muss sich der Versicherte machen, wenn er durch die Berufsunfähigkeitsversicherung genügend Schutz genießt. Dann kann er auch auf eine Progession der Unfallversicherung verzichten. Der Grund hierfür ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einem Unfall bei höheren Invaliditätsgraden (z.B. ab 50 % Berufsunfähigkteit) Zahlungen leistet, also schon eine Art “Progression” zu Unfallversicherung wäre. Sollte der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen, dann ist man über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Abgesichert sind außerdem weitere Personen wie Kinder im Kindergarten und Schule, Studenten, ehrenamtliche Helfer sowie Haushaltshilfen. Die Zahlung einer Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung fällt oft sehr gering aus. Eine gesetzliche Unfallversicherung hat keine Leistungen zu erbringen, wenn der Unfall außerhalb der Arbeit oder einer öffentlichen Einrichtung geschieht. Allerdings geschieht laut Statistik jeder zweite Unfall in der Freizeit.
Daher sollte eine private Unfallversicherung abgschlossen werden.
Die Unfallversicherung bietet zumindest einen Basisschutz bei Unfällte. Die private Unfallversicherung ersetzt oder ergänzt die Zahlungen von der Berufsgenossenschaft. Durch sie ist man bei privaten und beruflichen Unfällen, und das auch noch weltweit, abgesichert. Sie leistet bei beruflich und privat bedingten Unfällen. Wichtig ist sie für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, oder deren Beruf zu risikoreich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist.
Wann muss die Unfalversicherung bezahlen?
Nur bei dem Einfluß von außen und dem dadurch verursachten Unfall, kann der Versicherte mit Zahlungen aus der Unfallversicherung rechnen. Keine Leistungen gibt es bei inneren Verletzungen, die nicht auf einer äußeren Einwirkung beruhen. Auf den Schutz durch die Unfallversicherung muss man verzichten, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen oder Krieg verursacht wurde. Menschen mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen sind nicht versicherbar. Bei einer andauernden Invalidität bekommt der Versicherte Leistungen aus der Unfallversicherung. Der Anspruch auf Zahlung durch die Unfallversicherung verfällt nach einem Jahr. Der Unfallversicherer leistet nicht, wenn die Verletzungen ausheilen. Die Unfallversicherer leisten bei Invalidität meistens eine einmalige Auszahlung. Der Grad der Behinderung bestimmt die Höhe der Auszahlung. Der Grad der Behinderung ist der Richtwert für die prozentuale Zahlung der Versicherung. Die im Vertrag festgelegt Gliedertaxe bestimmt die Höhe der Auszahlung. Eine komplette Versicherungssumme bekommt der, dessen Invalidität zu einhundert Prozent besteht. Wenn Sie einen Arm verloren haben, dann erhalten Sie 70% der Versicherungssumme. Handelt es sich um den Verlust einer Hand, dann werden 55 % der Summe gezahlt. Die Leistung bei einer Beeinträchtigung des Geruchssinns beläuft sich auf 5 %. Auch wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt, leistet die Unfallversicherung trotzdem. Falls Sie mehrere Gliedmaße oder Sinnesorgane verlieren, dann zahlt die Versicherung bis zu einhundert Prozent. Verliert zum Beispiel ein Masseur oder ein Chirurg einen Finger, dann kann diese Tatsache schon zu einer vollen Erwerbsunfähigkeit führen. Der Versicherer hat das Recht, die Schadensersatzsumme zu kürzen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Versicherte durch seine Behinderung verunfallt ist.
Unnötige Extras verteuern die Prämie
Die Versicherung kann auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden. Das Wichtigste ist eine Versicherung, die bei Invalidität leistet. Eine Todesfallsumme sollte, wenn auch nur gering, immer mit abgeschlossen werden. Diesen Schutz benötigen Sie zwar nur, wenn Angehörige versorgt werden müssen. Und dafür ist eine Risikolebensversicherung meist die besssere Wahl. Nach einem Unfall können Sie einen Vorschuss beantragen, wenn Sie auch den Todesfallschutz gewählt haben. Bei einer eindeutigen Unfallinvalidität (zum Beispiel Amputation) wird nämlich im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet. Eine jährliche Angleichung der Versicherungssumme wird oft angeboten. Dynamik heißt in diesem Fall, dass Beiträge und Summen für eine Leistung jährlich ansteigen. Es ist sinnvoller, wenn Sie von Beginn an hohe Versicherungssummen vereinbaren, weil vor allem in jungen Jahren große Versorgungslücken bestehen. Das relativiert sich mit den Jahren. Durch Rentenanwartschaften und ein wachsendes Vermögen.
Die Versicherungssumme muss hoch genug bemessen sein
Die Versicherungssumme können Sie frei wählen. Allein der Versicherte muss eine Entscheidung zwischen der Todesfallsumme und der Leistung bei Invalidität treffen. Vorrangig kommt es darauf an, dass Sie einen ausreichend hohen Betrag für den Invaliditätsfall vereinbaren. Die Summe im Fall des Todes kann wesentlich niedriger sein. Die Versicherungssumme für die Invalidität sollte soch hoch abgeschlossen werden, dass man nach dem Unfall davon leben kann. Falls Sie noch andere Leistungen beanspruchen können, oder ein Vermögen besitzen, dann sollten die Zinsen die Einkommenslücke auffangen. Viele Tarife bieten die Zahlung einer monatlichen Rente an. Es besteht immer die Möglichkeit, dass eine monatliche Auszahlung der Rente vereinbart wird.
Nach einem Unfall
Ein Unfall sollte direkt und sehr genau bei dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Lassen Sie sich nach einem Unfall außerdem unverzüglich vom Arzt untersuchen, wenn Sie davon ausgehen, dass ein Leistungsanspruch besteht. Auch wenn die Mängel erst weit nach dem Unfall in Erscheinung treten gilt dieser Grundsatz. Alle Folgen, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten, werden durch die Unfallversicherung abgedeckt. Neben dem Antrag auf Schadenersatz verlangt die Versicherung auch ein Attest des behandelnden Arztes über die Beeinträchtigungen. Innerhalb von 48 Stunden erwartet der Versicherungsnehmer genaue Daten über den Unfallhergang, wenn der Unfall mit dem Tod des Versicherten einhergeht. Bei mehreren Unfallversicherungen muss jede Versicherung haften. Egal welche Versicherung Sie noch zusätzlich abgeschlossen haben. Nichts kann den Anbieter der Unfallversicherung von der Zahlung befreien. Alle Unfälle, die nicht innerhalb von fünfzehn Monaten gemeldet wurden. werden von der Unfallversicherung nicht anerkannt. Egal wie schlimm ein Unfall auch ist, die Meldefrist sollte dennoch nicht überschritten werden. Falls zweifelsfrei eine dauernde Invalidität vorliegt und Sie eine Todesfallsumme vereinbart haben, können Sie einen Vorschuss in Höhe der Todesfallleistung beantragen.
Die Absicherung bei einem Unfall von Kindern
Die Versicherung von Kindern gegen bleibende Gesundheitsschäden hat eine hohe Priorität. Die Unfallversicherung gibt Schutz bei einer schweren Behinderung und einer dauernden Erwerbsunfähigkeit.
Durch die leeren öffentlichen Kassen ist es klar, dass staatliche Hilfe nicht zu erwarten ist.
Eine große Zahl an Kindern unter 18 sind schwerstbehindert und ohne Perspektive für die Zukunft. Oft entsteht die Behinderung durch eine Krankheit und nicht durch einen Unfall. Bei ungefähr einem Drittel der behinderten Kinder ist diese Behinderung angeboren. Nur eine geringe Zahl von Kindern sind durch eine frühe Invalidität durch einen Unfall betroffen. Alle Beteiligten haben an den Folgen zu leiden, wenn doch der schier unmögliche Fall eintritt. Denn möglicherweise ist das Kind für den Rest seines Lebens auf fremde Hilfe und finanzielle Unterstützung angewiesen. Gegen diese Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sind Kinder unzureichend geschützt. Die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn es sich um einen Wegeunfall oder um ein Geschehen an dem Ort der öffentlichen Einrichtung handelt. Und diese Rente reicht bei weitem nicht aus, um auf Dauer den Unterhalt bei Invalidität zu sichern. Falls ein Unfall in der Freizeit geschieht oder die Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit eingetreten ist, leistet die Versicherung nicht Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Eltern von behinderten Kinder ein wenig Unterstützung bekommen. Das ist zum Beispiel das unbegrenzte Kindergeld oder das Pflegegeld. Einen umfassenden Schutz gibt nur die Unfallversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
